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Allergene
Es gibt eine Vielzahl an Nahrungsmittelunverträglichkeiten, unter denen Menschen leiden können. Im Detail betrachtet wird zwischen Unverträglichkeiten und Allergien auf Lebensmitteln unterschieden.
Bei einer Unverträglichkeit (oder Intoleranz) werden bestimmte Stoffe der Nahrung nicht oder nicht gut verstoffwechselt. Sie werden also nicht „richtig“ im Körper verwertet.
Dies ist nicht mit einer Nahrungsmittelallergie gleichzusetzen, bei der der Körper Antikörper gegen einen Stoff oder ein Lebensmittel bildet. Bereits in geringsten Mengen zugeführte Nahrungsmittel können zu allergischen Beschwerden führen. Diese können von Hautausschlag bis im schlimmsten Fall zu Kreislaufproblemen, Magen-Darm-Beschwerden und Atemnot führen. Nahrungsmittelun-verträglichkeiten sind daher nicht ganz so gefährlich einzustufen wie Allergien, aber es können ebenso allergieähnliche Beschwerden ausgelöst werden. Die häufigsten Unverträglichkeiten sind Laktose-Intoleranz, Fruktose-Intoleranz und Glutenunverträglichkeit.
2014 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Stoffe definiert, die nachweislich Allergien auslösen können. Diese Stoffe sind bei vorgepackten Lebensmitteln in der Zutatenliste anzugeben und optisch hervorzuheben. Zusätzlich ist der Hinweis „Enthält Allergene“ anzubringen und das oder die Allergene einzeln anzuführen. Die rechtliche Grundlage in Österreich bildet dazu die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV). Nicht vorgepackter Tee, also Tee der direkt vor dem Kunden eingewogen und abgepackt wird, muss keine verpflichtende am Produkt angebrachte Information aufweisen. Die Auskunft über Zutaten und Allergene kann mündlich erfolgen oder im Geschäft schriftlich aufgelegt werden. Im Online-Shop bei den Produkt-Detailseiten sind alle entsprechende Allergen-Hinweise zu finden.
Die am häufigsten vorkommenden Allergene in Tee-Mischungen können Schalenfrüchte (zB Mandeln, Haselnüsse, Macadamia Nüsse, Walnüsse, …) oder Laktose (zB Magerkondensmilch, Milchzucker, …) sein.