Barrierefreiheitserklärung Demmer GmbH
1. Erklärung zur Barrierefreiheit (Einleitung & Geltungsbereich)
Die Demmer GmbH ist bemüht, ihren Webshop (https://www.tee.at) im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), idgF, zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für eben diesen Webshop.
Hinweis: Das BaFG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Diese Erklärung versteht sich bis dahin als freiwillige Vorab‑Selbstverpflichtung, um die künftigen Anforderungen bereits jetzt so weit wie möglich zu erfüllen.
2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese digitale Anwendung ist teilweise konform mit Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1 (W3C Recommendation) beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549. Grund dafür sind die folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen, die im nächsten Abschnitt detailliert aufgeführt sind.
(Hinweis: Vollständige Konformität würde bedeuten, dass keine der nachfolgend genannten Barrieren bestehen.)
3. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
1.1.1 Textalternativen
Bilder und bedeutungstragende Icons besitzen keine Alternativtexte oder sind redundant beschriftet.
1.3.1 Info und Beziehungen
Fehlende oder fehlerhafte semantische Auszeichnung bei Listen, Definitionstabellen und ARIA-Rollen beeinträchtigen die strukturelle Verständlichkeit für Screenreader.
1.3.2 Bedeutungstragende Reihenfolge
Die logische Lesereihenfolge im Quellcode weicht von der visuellen Darstellung ab, was die Orientierung erschwert.
1.3.5 Eingabezweck bestimmen
Formularfelder enthalten keine standardisierten Eingabeattribute, was die Nutzung von AutoFill-Funktionen erschwert.
1.4.3 Kontrast (Minimum)
Text- und Interface-Elemente weisen unzureichende Farbkontraste zum Hintergrund auf und sind dadurch schwer lesbar.
2.2.1 Zeiteinteilung anpassbar
Automatische Inhaltswechsel, etwa durch Slideshow-Komponenten, lassen sich nicht pausieren oder zeitlich steuern.
2.2.2 Pausieren, beenden, ausblenden
Bewegte Inhalte wie Slider laufen automatisch und bieten keine Möglichkeit zum Anhalten oder Ausblenden.
2.4.1 Blöcke umgehen
Navigation durch wiederkehrende Inhalte wie Header oder Menüs wird erschwert, da Mechanismen zum Überspringen fehlen oder fehlerhaft sind.
2.4.6 Überschriften und Beschriftungen
Leere oder nicht korrekt verschachtelte Überschriften sowie nicht verständlich beschriftete Formularelemente beeinträchtigen die Orientierung.
2.4.7 Fokus sichtbar
Der sichtbare Tastaturfokus fehlt bei interaktiven Elementen, wodurch Tastaturnutzer die aktuelle Position nicht erkennen können.
2.5.3 Beschriftung im Namen
Sichtbare Beschriftungen stimmen nicht mit den zugänglichen Namen überein, was Sprachsteuerungssysteme und Screenreader-Nutzung erschwert.
3.1.2 Sprache von Teilen
Fremdsprachige Inhalte sind nicht korrekt mit Sprachattributen ausgezeichnet, was zu fehlerhafter Sprachausgabe führt.
3.2.2 Bei Eingabe
Formulare lösen bereits bei der Auswahl oder Texteingabe automatische Änderungen aus, ohne dass der Nutzer dies bewusst bestätigt.
3.3.1 Fehlererkennung
Fehlermeldungen sind nicht ausreichend klar oder eindeutig, sodass Nutzer Fehlerursachen schwer erkennen.
3.3.3 Fehlerempfehlung
Eingabefehlern fehlen konkrete Hinweise zur Korrektur, wodurch Nutzer unnötig behindert werden.
4.1.2 Name, Rolle, Wert
Einzelne Bedienelemente sind nicht korrekt mit Rollen oder zugänglichen Namen ausgezeichnet, was die Nutzung mit assistiven Technologien behindert.
4.1.3 Statusmeldungen
Dynamisch eingeblendete Rückmeldungen wie Bestätigungen oder Fehlerhinweise sind für Screenreader nicht zuverlässig erkennbar.
Hinweis: An der Behebung der oben genannten Barrieren wird bereits gearbeitet. Die Demmer GmbH hat interne Prozesse gestartet, um diese Mängel zu evaluieren und schrittweise zu beseitigen.
b) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs
Externe Zahlungsabwicklung
Die Zahlungsabwicklung (z. B. Kreditkarte, PayPal, Klarna, Sofortüberweisung) erfolgt über eigenständige Zahlungsdienstleister. Diese Bezahlseiten werden technisch und inhaltlich ausschließlich vom jeweiligen Anbieter betrieben und liegen damit außerhalb der organisatorischen und finanziellen Kontrolle der Demmer GmbH.
Gemäß § 14 Abs. 2 Z 3 BaFG (Inhalte Dritter außerhalb des Einflussbereichs) fallen sie daher nicht in den Geltungsbereich dieser Erklärung.
Die betreffenden Zahlungs dienst leister sind als eigene Wirtschaftsakteure ihrerseits verpflichtet, die Vorgaben des BaFG zu erfüllen und gegebenenfalls eine eigene Barrierefreiheitserklärung bereitzustellen.
c) Unverhältnismäßige Belastung (§ 18 BaFG)
Produktbilder ohne passendem Alternativtext
Derzeit sind im Webshop zahlreiche Produktabbildungen eingebunden, deren Alternativtexte teilweise nicht den Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen. Die nachträgliche Erstellung, Qualitätskontrolle und erneute Einspielung barrierefreier Bildbeschreibungen für dieses historische Bildmaterial würde einen unverhältnismäßigen organisatorischen und finanziellen Aufwand im Sinne des § 18 BaFG darstellen.
Die Demmer GmbH verpflichtet sich jedoch, bei allen neu publizierten Produkten spätestens ab dem 28. Juni 2025 systematisch aussagekräftige Alternativtexte zu hinterlegen. Darüber hinaus werden nach und nach auch bestehende Bestseller und häufig aufgerufene Produkt seiten priorisiert überarbeitet.
Bis zur vollständigen Umstellung bieten wir Kund:innen mit Seheinschränkungen folgende barrierefreie Alternativzugänge an:
– Telefonische Produktberatung unter +43 1 699 83 20 (Montag–Donnerstag 8.00 bis 16.00 Uhr, Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr)
– E‑Mail‑Anfragen an online@demmer.at mit Angabe der jeweiligen Artikelnummer; wir übermitteln werktags innerhalb von 48 Stunden eine textuelle Bildbeschreibung.
4. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 23.05.2025 erstmals erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen erfolgte im Februar 2025 als externer Audit durch Expert:innen der MSTAGE GmbH auf Basis der Erfolgskritierien der WCAG 2.1 im Konformitätslevel A und AA. Identifizierte Mängel wurden dokumentiert und fließen in die laufende Optimierung ein. Die Demmer GmbH wird diese Erklärung bei wesentlichen Änderungen des Webshops aktualisieren. (Details zur regelmäßigen Überprüfung siehe Abschnitt 7.)
5. Feedback- & Kontaktmöglichkeit
Wir möchten unsere Angebote stetig verbessern und Barrieren abbauen. Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Nutzbarkeit unserer digitalen Dienste auffallen – Probleme, die in dieser Erklärung noch nicht beschrieben sind, oder ein Verstoß gegen die Barrierefreiheitsanforderungen – bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Die Demmer GmbH wird Ihre Hinweise prüfen und so rasch wie möglich reagieren.
Bitte richten Sie Ihr Feedback per E-Mail an online@demmer.at und verwenden Sie im Betreff möglichst „Meldung einer Barriere in Demmer Teehaus Webshop“. Beschreiben Sie das Problem und teilen Sie uns, wenn möglich, die URL bzw. den genauen Ort des betreffenden Inhalts mit, damit wir die Barriere nachvollziehen können.
Kontakt:
Demmer GmbH – “Team Barrierefreiheit”
Telefon: +43 1 699 83 20
E-Mail: online@demmer.at
6. Durchsetzungs- / Beschwerdeverfahren
Sollten Sie von uns innerhalb angemessener Frist keine zufriedenstellende Antwort auf Ihr Feedback erhalten, haben Sie ab dem 28. Juni 2025 die Möglichkeit, eine Beschwerde einzureichen. Zuständig ist die Marktüberwachungsbehörde nach BaFG, derzeit das Sozialministeriumservice (SMS) im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Die Beschwerde können Sie formlos – etwa via E-Mail oder Online-Kontaktformular – an das Sozialministeriumservice richten.
Wichtig: Das förmliche Beschwerdeverfahren nach § 25 ff. BaFG steht erst ab 28. Juni 2025 zur Verfügung. Vor diesem Datum bitten wir Sie, Barrieren direkt an uns zu melden. Wir werden Ihre Hinweise selbstverständlich ebenfalls prüfen und beheben.
Das Sozialministeriumservice prüft Ihre Beschwerde dahingehend, ob ein Verstoß gegen die Vorgaben des BaFG vorliegt. Es kann das Unternehmen zur Stellungnahme auffordern und Maßnahmen zur Behebung empfehlen. Sollte das Unternehmen den Barrierefreiheitsanforderungen weiterhin nicht nachkommen, kann die Behörde gem. § 36 BaFG ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten – es drohen Geldstrafen von bis zu 80.000 € im Extremfall. In letzter Konsequenz könnten sogar Produkte vom Markt genommen oder Dienstleistungen untersagt werden. (Wir hoffen natürlich, dass es nicht so weit kommt und werden alles tun, um etwaige Mängel freiwillig zu beheben.)
7. Datum der Veröffentlichung & letzter Review
Diese Erklärung wurde am 28.05.2025 veröffentlicht.